
Wir wollen eine Kultur der gegenseitigen Achtsamkeit stärken
Seit Januar 2017 besteht eine Vereinbarung zwischen dem Jugendamt Rhein-Neckar und den Katholischen Kirchengemeinden des Dekanats Wiesloch.
Neben der generellen Schulung, durch die wir alle unsere Mitarbeiter*Innen in ihrem Tun stärken wollen, ist in der Vereinbarung des Landes vorgegeben, welche ehrenamtlichen Personen zusätzlich ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Dies ist gesetzlich geregelt im § 72a Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) und der Präventionsordnung der Erzdiözese Freiburg.
Gemeinsam mit der „Erklärung zum grenzachtenden Umgang“ und dem ebenfalls im Januar 2017 erschienenen Informationsheft des Dekanats Wiesloch bilden diese des Instrumente einen wichtigen Teil des generellen Schutzkonzeptes, das wir in unseren Gemeinden aufbauen.
Alle ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter*Innen leisten in Ihrer Arbeit einen wichtigen und wertvollen Dienst für den wir sehr dankbar sind. Dabei steht für sie und für uns der Schutz der uns anvertrauten Menschen, egal, ob jung oder alt, an erster Stelle.

